Präsenzeinzelunterricht an Musikschulen erlaubt (29.03.21)

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Die niedersächsischen Landesregierung hat am 28.03.21 eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. (Gültig bis 18.April 2021) Das Verbot des Präsenzunterrichtes für Musikschulen und andere kulturelle Bildungseinrichtungen wurde in Teilen aufgehoben. Somit ist in Niedersachsen der Musikeinzelunterricht unbeschränkt möglich.

Wortlaut der Bestimmungen in § 14a der Landesverordnung:

  1. Im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, ist der Präsenzunterricht sowie in diesem Bereich auch der aufsuchende Unterricht, ausgenommen der Einzelunterricht, die Einzelausbildung, der praktische Fahr- und Flugunterricht und Schulungen in Erster Hilfe nach § 19 FeV, untersagt. 2Weiterhin zulässig sind die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung.
Somit nimmt die Musische Schule ab dem 12.4.2021 ihren Präsenzunterricht wieder auf!
Natürlich besteht auch für alle, die weiterhin lieber zu Hause bleiben möchten, die Möglichkeit des Onlineunterrichts.
Ich freue mich Euch alle zu Euren Unterrichtszeiten mit den bekannten Hygienemaßnahmen wieder zu sehen!

 

 

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