Schulordnung der Musikschule PiPaPohl

§ 1 Anmeldung
Für den Musikunterricht und Kurse ist ein Unterrichtsvertrag erforderlich.

§ 2 Ferien
Die Schule bleibt während der Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen geschlossen.

§ 3 Unterricht
1. Mit dem Musikunterricht kann jederzeit nach Vereinbarung     
    begonnen werden, sofern freie Unterrichtsstunden zur Verfügung   
    stehen. Sollten keine freien Unterrichtsstunden zur Verfügung     
    stehen, so wird eine Warteliste eingerichtet.
2. Wird der Musikunterricht von Ihnen aus abgesagt, so ist der     
    Lehrer nicht verpflichtet, den Unterricht nachzuholen.
3. Der Unterricht kann sowohl im Präsenzunterricht in den Räumen     
    der Schule, als auch als Onlineunterricht stattfinden.    
4. Sollte der Musikunterricht aufgrund einer Pandemieverordnung     
    nicht im Präsenzunterricht stattfinden dürfen, so wird er als     
    Onlineunterricht erteilt.
5. Das Unterrichtsverhältnis kann jederzeit zum Monatsende         
    beiderseitig gekündigt werden.      

§ 4 Kurse
1. Rechtzeitig vor Kursbeginn erhalten Sie eine telefonische Zusage.
    Sollte der Kurs nicht durchgeführt werden können, wird er von der Schule rechtzeitig abgesagt.
2. Eine Abmeldung vom Kurs muß spätestens 8 Tage vor Kursbeginn erfolgen, ansonsten werden die Kursgebühren
    in voller Höhe fällig.
3. Wird der Kurs von der Schule aus abgesagt, werden die gezahlten Kursgebühren zurückerstattet.

§ 5 Unterrichts- und Kursgebühren
    Es gelten die Unterrichtsgebühren vom 01. August 2018!
    Diese sind auf unserer Homepage www.pipapohl.de oder     
    hier im Programm einsehbar.

§ 6 Zahlung der Unterrichtsgebühren
    Die Gebühren sind monatlich, spätestens bis zum 30. des     
    Monats auf folgendes Konto zu überweisen:
    Monika Pohl
    IBAN: DE52 2806 6214 0020 2401 00
    BIC: GENODEF1WDH
    VR Bank Oldenburg Land eG

    Bei Nichtzahlung wird die Mahnung mit einer Mahngebühr
    und Portokosten belegt.

    Die Unterrichtsgebühren sind auch während  der in § 2         
    aufgeführten Zeiträume zu zahlen.  

§ 7 Haftung
     Bei Diebstählen, Verlust oder Beschädigung von Garderobe            
     oder sonstigem Eigentum der Teilnehmer wird keine Haftung
     übernommen.

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